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   VG Frankfurt/Main, 18.11.2015 - 3 K 649/14.F   

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https://dejure.org/2015,41614
VG Frankfurt/Main, 18.11.2015 - 3 K 649/14.F (https://dejure.org/2015,41614)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.11.2015 - 3 K 649/14.F (https://dejure.org/2015,41614)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. November 2015 - 3 K 649/14.F (https://dejure.org/2015,41614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, Nr 6 BAföG, § 7 Abs 3 S 2, S 3 BAföG, § 11 Abs 4 BAföG, § 21 Abs 2 S 1, Nr 2, Nr 3 BAföG, § 53 S 1 Nr 2 BAföG
    Ein einen Studienabbruch vorbereitender Antrag auf Exmatrikulation ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die Ausbildung nicht mehr betrieben wurde. Erzielen beide Elternteile des Auszubildenden anrechenbares Einkommen, dann sind ebenfalls in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2013 - 3 K 1460/13

    Rückforderung von Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.11.2015 - 3 K 649/14
    Der dagegen von der Klägerin am 11.09.2012 erhobene Widerspruch blieb ebenso wie die nachfolgende Klage (3 K 1460/13.F (2)) erfolglos.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Akten des gerichtlichen Verfahrens 3 K 1460/13.F (2) sowie die einschlägige Behördenakte (2 Hefter) verwiesen.

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.11.2015 - 3 K 649/14
    Diese Formulierung zielt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.02.2010 - 5 C 2.09 - BVerwGE 136, 109 (111)) auf einen denkbar weiten Anwendungsbereich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 12 E 970/10

    Änderung eines für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblichen Umstands

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.11.2015 - 3 K 649/14
    Es fehlt dann an einem weiteren Betreiben der Ausbildung, welches für die weitere Förderung einer im Sinne der §§ 15 Abs. 1, 15b Abs. 1 BAföG aufgenommenen Ausbildung in diesen Vorschriften stillschweigend mit vorausgesetzt wird (OVG Münster, Beschluss vom 17.01.2011 - 12 E 970/10 - juris, RdNr. 6 ff.).
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